Im April legte Bundesjustizministerin Hubig ihr viel diskutiertes Gesetz gegen „digitale Gewalt“ vor – vor dem Hintergrund der Kampagne um Collien Fernandes und Christian Ulmen. Nun hat der Deutsche Anwaltsverein scharfe Kritik an dem Entwurf geübt – und das Vorhaben fachlich regelrecht auseinandergenommen.
Zwar begrüße man die Initiative, drückt der Verband in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium aus. An der tatsächlichen gesetzlichen Umsetzung übt der Anwaltsverein jedoch scharfe Kritik. In seiner Stellungnahme warnt der DAV vor einer „expansiven Tendenz“ des Entwurfs: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert, Tatbestände zu unbestimmt formuliert und strafprozessuale Folgen nicht ausreichend bedacht. Die rechtsstaatliche Balance drohe verloren zu gehen.
Insbesondere beklagen die Juristen auch eine unbotmäßige Einschränkung von Grundrechten: Das Gesetzesvorhaben der Justizministerin sieht eine Auskunftspflicht für die Anbieter digitaler Dienste vor. Eine Einschränkung hinsichtlich der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens werde dabei jedoch nicht getroffen, stellt der Deutsche Anwaltsverein fest. „In der Konsequenz können Verkehrsdaten auch im Rahmen lediglich leichter Vergehen gespeichert und genutzt werden. Dies steht im Widerspruch zur Schwere des durch die Vorratsdatenspeicherung vorgenommenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG.“
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