Eine Richterkandidatin fürs Bundesverfassungsgericht stellt ein Tabu der Familienpolitik infrage: Ann-Katrin Kaufhold hält mehr als zwei rechtliche Eltern für verfassungsrechtlich möglich – ohne feste Obergrenze. Selbst der Ampel war diese Idee bislang zu radikal.
Bislang unbekannte Passagen aus einem Aufsatz der Münchner Staatsrechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold sorgen für Aufsehen. Der wissenschaftliche Beitrag mit dem Titel „Was darf der Staat? Verfassungsrechtliche Vorgaben für die einfach-rechtliche Regelung der Mutterstellung“ behandelt unter anderem die Frage, wie viele Elternteile der Staat rechtlich anerkennen kann – und ob es dafür eine feste Obergrenze geben darf.
Kaufhold zitiert zunächst die bestehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): Dieses habe „eine solche Grenze bisher nicht gezogen“. Ihre Analyse geht jedoch weiter. Sie formuliert:
„Wie vielen Personen einfach-rechtlich Elternbefugnisse zugeordnet werden dürfen, kann allein die Abwägung der kollidierenden Grundrechte ergeben.“
Hier will Ann-Katrin Kaufhold hin: ans Bundesverfassungsgericht.
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