Schafft die Kirchensteuer ab?

vor mehr als 1 Jahr

Schafft die Kirchensteuer ab?
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Die Kirchen haben es mit ihrem pharisäischen „Aufstand der Anständigen“ gegen die CDU-Merz-Initiativen zur Migration geschafft, weite Teile der Bevölkerung gegen sich aufzubringen. Ulf Poschardt wütet in der WELT: „Die Kirchen in Deutschland haben sich vom christlichen Glauben verabschiedet und sich in ein rot-rot-grünes Bündnis für Umverteilung, Grenzöffnung und LGBTQ+-Aktivismus verwandelt. Der Angriff auf den CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz zeigt: Es ist Zeit, Staat und Kirche radikal zu trennen.“ Poschardt, der selbst in der spendenfinanzierten Freikirche der Methodisten aufgewachsen ist, fordert populistisch: „Schafft die Kirchensteuer ab!“

Den Zorn über die kirchliche Verschmelzung des Evangeliums mit einer bestimmten parteipolitischen Richtung teile ich. Doch kann dagegen die Abschaffung der Kirchensteuer helfen?

Der Einzug der Kirchensteuer ist ein lukratives Geschäft für den Staat. Jede Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kann grundgesetzlich zugesichert von seinen Mitgliedern durch den Staat Steuern einziehen lassen (GG Art. 140 mit Verweis auf WV 137.6). Der Staat lässt sich diese Dienstleistung, die den Finanzämtern keine besondere zusätzliche Arbeit bereitet, mit 2–4 % der Einnahmen bezahlen. Allein für die evangelische und katholische Kirchensteuer ergab das im Jahr 2024 ca. 375 Millionen Euro Einnahmen für den Staatssäckel. Hinzu kommt, dass die beiden Großkirchen mit ihren zusammen 12,5 Milliarden Euro jährlicher Kirchensteuereinnahmen in der Lage sind, gesellschaftliche Aufgaben zu übernehmen, die der Staat nicht in allen Bereichen vollständig refinanziert – wie z. B. gesetzlich vorgeschriebene psychologische Beratungsstellen mit einem kirchlichen Eigenanteil von ca. 20 % der Gesamtausgaben. Ein Ende der Kirchensteuer würde für den Staat sogleich ein finanzielles Loch in Milliardenhöhe bedeuten.

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