Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Ablehnung der Organklage der AfD-Fraktion deutlich gemacht, dass der am 23. Februar gewählte neue Bundestag jederzeit einberufen werden könnte, wenn dieses von mindestens einem Drittel der Abgeordneten gefordert würde.
Gemeinsam könnten AfD und Linke gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes dafür sorgen, dass der neue Bundestag unverzüglich zusammentreten muss. Dadurch könnte verhindert werden, dass der alte und aufgelöste Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und Grünen entscheiden kann.
Der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, erklärte in einer Pressemitteilung dazu:
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











