Schwäbische Rettungsschwimmer dürfen nicht rechts sein: DLRG-Landesverband schließt AfD-Mitglieder aus

vor 7 Monaten

Schwäbische Rettungsschwimmer dürfen nicht rechts sein: DLRG-Landesverband schließt AfD-Mitglieder aus
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Der württembergische Landesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) verwehrt AfD-Funktionären die Mitgliedschaft. Das geht aus einer Satzungsänderung hervor, die am 22. September in Kraft getreten ist. Die DLRG ist laut eigenen Angaben mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Förderern die weltweit größte Wasserrettungsorganisation. Sie erhält staatliche Förderung.

In der Satzung des Landesverbands Württemberg wurde in Paragraf 4 zur Mitgliedschaft ein Absatz hinzugefügt. Darin ist festgelegt, dass „nicht Mitglied werden oder sein kann, wer Organisationen, Vereinigungen oder Parteien aktiv unterstützt, deren Ziele in Wort und/oder Tat mit § 2 (4) unvereinbar sind.“ In Paragraf 2 Absatz 4, auf den hier verwiesen wird, heißt es: „Grundlage der Arbeit des Landesverbandes ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Und: „Der Landesverband tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und duldet diese weder in Gliederungen noch bei Mitgliedern.“

Dass die neu eingefügte Ausschlussregelung vor allem auf AfD-Mitglieder zielt, wird in der folgenden Konkretisierung deutlich. Die aktive Unterstützung einer Organisation oder Partei ist mit einer DLRG-Mitgliedschaft insbesondere dann nicht vereinbar, „wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt ist“. Sowohl das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz führen die AfD in ihren jährlichen Berichten als rechtsextremen Verdachtsfall auf.

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