Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion legte die Bundesregierung umfassende Zahlen zu Straftaten mit tatverdächtigen Asyl-Migranten vor. Sie belegen eine überdurchschnittlich hohe Kriminalität unter den Zuwanderern seit 2015.
Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als „Zuwanderer“ geführten Personen haben einen der folgenden Aufenthaltsanlässe: „Asylbewerber“, „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. Migranten, die schon länger in Deutschland leben und arbeiten, sind damit nicht gemeint, ebenso wenig solche mit (teils) deutscher Staatsbürgerschaft.
Von 2015 bis einschließlich 2024 wurden insgesamt mehr als 5,1 Millionen Straftaten mit Beteiligung mindestens eines tatverdächtigen Zuwanderers verübt. Rechnet man ausländerrechtliche Verstöße heraus, beläuft sich die Gesamtzahl der erfassten Straftaten im selben Zeitraum auf 2.802.915 Fälle.
Insbesondere bei den Gewaltdelikten stieg die Zahl der Straftaten stark an – von 12.512 im Jahr 2015 auf 26.329 im Jahr 2024, allerdings ist hier die seither gestiegene Gesamtzahl der Zuwanderer zu berücksichtigen. Insgesamt wurden 218.247 Fälle in den zehn Jahren gezählt. Damit beträgt der Anteil allein der Zuwanderer mit 33,8 Prozent gut ein Drittel.
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