Die Verurteilung des Rentners Stefan Niehoff wirft noch immer Fragen auf. Am Mittwoch wurde Niehoff wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Strafe von 55 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Er hatte im Netz Bilder verbreitet, auf denen die Ampel-Regierung und die Kirche mit dem nationalsozialistischen Regime gleichgesetzt worden waren. Der Richter bemängelte, es sei nicht auf Anhieb erkennbar, dass sich Niehoff mit seinen Tweets vom Nationalsozialismus distanziert habe.
Angestoßen worden waren die Ermittlungen gegen Niehoff durch einen anderen Post des Rentners. Er hatte ein Bild des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck mit der Zeile „Schwachkopf Professional“ retweetet. Habeck selbst hatte den Strafantrag unterzeichnet. Erst die Ermittlungen wegen des „Schwachkopf“-Memes, die mittlerweile eingestellt wurden, brachten die Polizei auf die Spur von Niehoff und führten zur Durchsuchung seiner Social-Media-Accounts.
Das „Schwachkopf“-Meme, das die Meldestelle alarmierte.
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