Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot endgültig

vor etwa 1 Jahr

Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit: Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot endgültig
Bildquelle: Deutschland Kurier

Es ist die ultimative Ohrfeige für Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): Das national-patriotische „Compact“-Magazin kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte, endgültig aufgehoben.

Bei der Verhandlung ging es um die Frage: Gelten die Inhalte des Magazins noch als Meinungsäußerungen und sind sie durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt – oder sind sie verfassungsfeindlich und stellen eine konkrete Gefährdung dar?

Faeser hatte das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Im Eilverfahren hatte der zuständige 6. Senat auf Grundlage des Vereinsrechts verhängte Verbot durch die Ex-Innenministerin im vergangenen Sommer vorläufig ausgesetzt, so dass das Heft vorerst weiter erscheinen konnte. Nun stand die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Das Gericht ist in letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

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