Die Bundesländer geben für die Asylkosten Milliarden Euro aus. Doch mit welchen Unternehmen und externen Dienstleistern arbeiten die Ministerien zusammen? Und wie viel Steuergeld erhalten die Firmen? Die Ergebnisse einer exklusiven NIUS-Umfrage in den 16 Bundesländern sind ernüchternd. Über die Profiteure der Asylindustrie herrscht meist Stillschweigen.
NIUS fragte nicht nur nach den Gesamtkosten der Asylkrise, sondern wollte ebenfalls wissen, mit welchen Hotelunternehmen, Pensionen und Unterkünften das jeweilige Bundesland Mietverträge zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern abgeschlossen hat. Hierzu fragten wir nach den Zeiträumen der Mietvereinbarung, nach der Personenbelegung und den Kosten. Zudem wollten wir in Erfahrung bringen, mit welchen externen Dienstleistern, die Arbeiten in und um Flüchtlingsheime übernehmen (z.B. Sicherheitsdienste oder Betreiberfirmen), die Länder Vereinbarungen getroffen haben und fragten auch hier nach den Kosten.
BayernIm Freistaat wurden laut Auskunft des Innenministeriums „bislang rund 6.600 Asylunterkünfte geschaffen, in denen rund 136.600 Personen untergebracht sind (Stand: 07.10.2024)“. Auch die Gesamtkosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern aus den vergangenen Jahren nennt die Innenbehörde. Darin enthalten sind etwa „Ausgaben für Mieten, Sicherheitsdienste, Nebenkosten, Verpflegung in Anker-Zentren und die Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“. Demnach stieg der Betrag von 1,46 Milliarden Euro (2022) auf 1,93 Milliarden Euro (2023). In diesem Jahr gab Bayern bis zum 4. Oktober knapp 1,7 Milliarden Euro aus. Über die konkreten Vertragspartner, und wie viel diese durch die Asylkrise abkassieren, möchte man jedoch nichts preisgeben. „Darüber hinausgehende konkrete Zahlen und Daten im Sinne der Fragestellungen liegen uns nicht vor und sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu erheben“, erklärt das Innenministerium.
Asylbewerber warten im Ankerzentrum auf die Ausgabe der ersten bayerischen Bezahlkarten.
SachsenIn Sachsen betrugen die „flüchtlingsbedingten Gesamtausgaben“ 2022 rund 600,9 Millionen Euro. Sie stiegen 2023 auf etwa 720,3 Millionen Euro. Für das laufende Jahr gibt es noch keine gesicherten Zahlen. Ein großer Teil der Summe fällt auf die Unterstützungszahlen für die Kommunen. So zahlt der Freistaat beispielsweise an die Landkreise und kreisfreien Städte jährliche Pauschalen in Höhe von derzeit rund 10.619 Euro für jeden untergebrachten Asylbewerber, wie das Sächsische Staatsministerium der Finanzen erklärt. Mit welchen Hotelunternehmen oder externen Dienstleistern gibt es jedoch Verträge? Wer erhält Steuermittel aus dem Bundesland? „Über den Inhalt einschlägiger Verträge wurde Stillschweigen vereinbart“, antwortet das Innenministerium.
Mecklenburg-VorpommernAuch im Nordosten steigen die Unterstützungszahlungen an die Landkreise. Laut Haushaltsplan 2024/25 sind dies in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile knapp 101 Millionen Euro (2024). In den vergangenen Jahren waren es 73,7 Millionen Euro (2023) und 73,3 Millionen Euro (2022). Insgesamt verschlagt das Land 290 Millionen Euro an asylbedingten Kosten (2024). Im Vorjahr lag diese Zahl bei rund 190 Millionen Euro. Welche Dienstleister, Sozialverbände und Privatvermieter von Zahlungen aus dem Ministerium profitieren, will man NIUS gegenüber jedoch nicht preisgeben: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Datenschutzgründen nicht über Vertragsmodalitäten informieren.“ Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – mit den Standorten in Nostorf-Horst und Stern Buchholz – verfügt derzeit über rund 1.200 Plätze. Kürzlich hat das Kabinett entschieden, die Kapazitäten auf 2.400 Plätze zu erhöhen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











