Wer ohne gültiges Ticket in Bus oder Bahn steigt, begeht eine Straftat. „Schwarzfahren“ gilt im Strafgesetzbuch bislang als „Erschleichen einer Leistung“ und wird meist mit einer Geldstrafe geahndet. Schwarzfahrer, die diese Geldstrafe nicht bezahlen, können ersatzweise in Haft kommen. Das will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) abschaffen und das Schwarzfahren entkriminalisieren.
„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig der Neuen Osnabrücker Zeitung. Im Fokus steht die Ersatzfreiheitsstrafe. Hubig will Gerichte und Gefängnisse entlasten. Sie fragte rhetorisch: „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“
SPD-Justizministerin Hubig
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