Gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eingeleitet worden. Das Verfahren liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft München. Auslöser ist ein Schreiben des Kriminalfachdezernats 4 der Münchner Polizei.
Es geht um eine Passage aus Fleischhauers Podcast „Der schwarze Kanal“ vom Dezember. Darin sprach er über den Gründungskongress der neuen Jugendorganisation der AfD in Gießen und fragte im Gespräch mit einer Kollegin eindeutig ironisch intoniert, ob der Verband künftig „Generation Hoffnung“ oder „Generation Deutschland erwache“ heißen werde.
Vollkommen absurd: Die Ermittler werten Fleischhauers Formulierung „Deutschland erwache“ als verbotene Parole! Der Satz wurde im Nationalsozialismus von der SA verwendet und fällt deshalb unter § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen und Parolen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.
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