Syrer sollen Mädchen mit Behinderung mehrmals auf öffentlichen Toiletten vergewaltigt haben

vor 2 Monaten

Syrer sollen Mädchen mit Behinderung mehrmals auf öffentlichen Toiletten vergewaltigt haben
Bildquelle: Apollo News

Ein 17-jähriger Syrer wird in Schweden verdächtigt, ein 15-jähriges Mädchen mit Behinderung insgesamt viermal auf verschiedenen öffentlichen Toiletten gewaltsam vergewaltigt zu haben. Gegen den 17-Jährigen wurde nun ein Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung eines Kindes eingeleitet. Die Tat soll sich bereits im vergangenen November ereignet haben. Der Syrer soll die Tat gemeinsam mit einem Komplizen begangen haben, wie mehrere schwedische Medien übereinstimmend berichteten.

Demnach sollen der Syrer und der ein Jahr jüngere Mittäter das psychisch kranke Mädchen gefesselt, geschlagen und dabei vergewaltigt haben. Die Vergewaltigung filmten sie und drohten dem Mädchen, es zu veröffentlichen, sollte sie sich wehren. Laut der Staatsanwaltschaft suchte das Opfer nach mehr als einer Woche ärztliche Hilfe und erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei. „Die Gewalttaten bestanden aus Schlägen auf den Rücken und das Gesäß der Geschädigten sowie aus dem Festhalten ihres Kopfes und ihres Körpers, was der Geschädigten Schmerzen bereitete“, heißt es in der Klage.

Das Mädchen wurde laut den Behörden in vier verschiedenen Toiletten eines Einkaufszentrums in Gränby nahe Uppsala vergewaltigt. Das Mädchen und der Syrer kannten sich bereits – zu dem Komplizen hatte sie zuvor keinen Kontakt. Der Junge wurde trotz des Alters des Opfers wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt. In der Regel muss das Opfer unter 15 Jahre alt sein, damit eine entsprechende Anklage erfolgen kann. Eine solche Anklage kann jedoch auch erfolgen, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist und eine Behinderung hat – das war hier der Fall. Gegen seinen Komplizen wurde aufgrund seines jungen Alters lediglich eine Beweisaufnahme eröffnet. Dabei prüft das Gericht, ob er die Tat begangen hat, verhängt aber kein Strafmaß.

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