TE-exklusiv: Wie Entschädigungen für alte Zwangsarbeiter bei jungen NGOs landen

vor 4 Monaten

TE-exklusiv: Wie Entschädigungen für alte Zwangsarbeiter bei jungen NGOs landen
Bildquelle: Tichys Einblick

Es gibt keine überlebenden NS-Zwangsarbeiter mehr. Alle Menschen, die dieses Schicksal hatten, sind inzwischen tot. Aber immer noch gibt es eine milliardenschwere Stiftung für sie.

Für Menschen, die es nicht mehr gibt.

Im Jahr 2006 hat die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) die letzte Wiedergutmachungszahlung geleistet. Bis dahin hatte sie – seit ihrer Gründung im Jahr 2000 – rund 4,4 Milliarden Euro an mehr als 1,6 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter in nahezu 100 Ländern ausbezahlt. Schon damals waren die Empfänger meist hochbetagt. Viele starben kurz nach Erhalt der Entschädigung.

Es war ein spätes, aber wichtiges Signal der Anerkennung ihrer Leiden.

Bei ihrer Gründung hatte die EVZ einen klaren moralischen und politischen Auftrag: Deutschland wollte die überlebenden Zwangsarbeiter der NS-Zeit finanziell entschädigen. Zuvor gab es deshalb über Jahrzehnte Zögern, Streit und Gerichtsprozesse. Erst zum Ende des 20. Jahrhunderts kam Bewegung in die Sache – nicht zuletzt wegen Sammelklagen in den USA gegen deutsche Unternehmen.

Das Ergebnis war ein historischer Kompromiss. Der deutsche Staat und die deutsche Wirtschaft stellten gemeinsam insgesamt zehn Milliarden D-Mark bereit. Eine Stiftung sollte dieses Geld an ehemalige Zwangsarbeiter verteilen: Das war die EVZ.

Der damalige Vorstandsvorsitzende der Daimler-Benz AG, Edzard Reuter, der wichtigste Initiator auf Seiten der deutschen Wirtschaft, begründete das Projekt so: Es gehe darum, „den Opfern der nationalsozialistischen Zwangsarbeit ein Zeichen der Anerkennung ihres Leidens zu geben“ sowie um eine „materielle Geste der Verantwortung“.

Die Idee war historisch begründet und konkret. Die Umsetzung nicht.

Mit Abschluss der Zahlungen war der zentrale Zweck der Stiftung erfüllt. Doch wie so oft in Deutschland, haben temporäre Institutionen oft ein ewiges Leben.

Die Stiftung wurde nicht etwa geordnet abgewickelt, sondern fand einen neuen, völlig anderen Daseinszweck. Aus dem Entschädigungsfonds für frühere NS-Zwangsarbeiter wurde eine große Hilfskasse für diverse Projekte. Fast immer linke Projekte, versteht sich – mit Millionenbudgets, Förderprogrammen und einem weitverzweigten NGO-Netzwerk.

Möglich macht das ein kleiner Absatz, den weitsichtige linke Aktivisten in die Rechtsgrundlage geschmuggelt hatten. Im „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ heißt es zum Stiftungszweck (§ 2 EVZStiftG):

(1) Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen.

So weit, so gut. Doch nur einen Absatz weiter heißt es dann:

(2) Innerhalb der Stiftung wird ein Fonds „Erinnerung und Zukunft“ gebildet. Seine dauerhafte Aufgabe besteht darin, vor allem mit den Erträgen aus den ihm zugewiesenen Stiftungsmitteln Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Im Gedenken an und zu Ehren derjenigen Opfer nationalsozialistischen Unrechts, die nicht überlebt haben, soll er auch Projekte im Interesse ihrer Erben fördern.

Das ist eine Art Generalvollmacht zur Förderung von allem. Und davon wird ausgiebig Gebrauch gemacht.

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