Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zwei Eilanträge des Thüringer Landesverbands der AfD gegen die Bildung der dortigen Parlamentarischen Kontrollkommission, dem legislativen Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, abgelehnt. Die Partei wollte so die Bildung des Gremiums vorerst verhindern. Eigentlich würden ihrer Fraktion Plätze in der Kommission zustehen, diese wurden ihr jedoch durch die anderen Fraktionen im Landtag verwehrt.
Die AfD sah darin ihre Rechte verletzt und klagte gegen diese Behandlung. Das Weimarer Gericht begründete die Ablehnung der Anträge jedoch nicht in der Sache: Gegenüber der Presse erklärte der Sprecher des Gerichts, Andreas Jenak, dass die zur Debatte stehenden Rechtsfragen zu komplex seien, um im Eilverfahren entschieden zu werden – da die Bildung der Kommission gesetzlich vorgeschrieben ist, hätte das deshalb Vorrang.
Erst in der vergangenen Legislaturperiode konnte lange Zeit eben eine solche Kommission nicht gebildet werden – immer wieder scheiterten Kandidaten im Landtag an der für die Wahl benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst weniger als einen Monat vor Ende der Legislaturperiode konnte die für die Periode gewählte Kommission zusammentreten – auch da bereits ohne Vertreter der AfD.
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