Die Kreistagswahl im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald vom 9. Juni 2024 muss in einem der fünf Wahlkreise wiederholt werden. Das Urteil geht auf eine erfolgreiche Klage der Tierschutzpartei vor dem Verwaltungsgericht Cottbus zurück. Die Tierschutzpartei klagte auf die Wiederholung, weil ihr in der Gemeinde Eichwalde die Genehmigung, Plakate aufzuhängen, erst Ende Mai erteilt wurde, obwohl die Partei dies bereits Anfang März beantragt hatte.
Aufgrund interner Probleme in der Gemeinde wurde der Partei die Genehmigung erst sechs Tage vor der Wahl zugestellt, wie mehrere Medien berichten. Dadurch war ein Plakatieren nicht mehr möglich. Da der Tierschutzpartei lediglich 110 Stimmen beziehungsweise 37 Wählerstimmen (jeder Wähler hat drei Stimmen) gefehlt hatten, um ein Mandat im Kreistag zu erlangen, sah das Verwaltungsgericht die Nichtgenehmigung der Wahlwerbung als mandatsrelevant an. Im an Berlin angrenzenden Eichwalde holte die Tierschutzpartei trotz der fehlenden Plakate 355 Stimmen, was einem Anteil von 3,1 Prozent in der Gemeinde entsprach.
In einem weiteren Punkt verlor die Tierschutzpartei hingegen. Weil die Partei nicht genug Unterstützerunterschriften sammeln konnte, durfte sie in zwei Wahlkreisen nicht antreten. Die Partei sah ein Problem darin, dass die Unterschriften in den Rathäusern geleistet werden mussten, was nach Auffassung der Partei kompliziert und undemokratisch sei. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und wies die Klage in diesem Punkt ab.
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