UN-Resolution nennt Sklavenhandel „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Warum die UN-Erklärung zum Menschenhandel vergangener Zeiten einseitig und antiwestlich ist

vor 3 Monaten

UN-Resolution nennt Sklavenhandel „schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit“: Warum die UN-Erklärung zum Menschenhandel vergangener Zeiten einseitig und antiwestlich ist
Bildquelle: NiUS

Die Sklaverei war und ist ein Menschheitsverbrechen. Doch eine UN-Resolution verurteilt nur den transatlantischen Menschenhandel, verbunden mit Forderungen nach Entschädigung. Nur wenige Länder lehnten die einseitige Erklärung ab.

Am Mittwoch hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen den transatlantischen Sklavenhandel vom 16. bis zum 19. Jahrhundert als schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. In der von Ghana eingebrachten Resolution, die keine rechtliche Bindung hat, wird auch „Wiedergutmachungsgerechtigkeit“, etwa die unentgeltliche „unverzügliche und ungehinderte Rückgabe“ von Kulturgütern und Kunstobjekten an Herkunftsländer, eingefordert.

Im Text heißt es, der Handel mit versklavten Menschen aus Afrika und deren rassistisch begründete Versklavung seien „aufgrund des tiefgreifenden Bruchs in der Weltgeschichte, ihres Ausmaßes, ihrer Dauer, ihres systemischen Charakters, ihrer Brutalität und ihrer anhaltenden Folgen, die das Leben aller Menschen durch rassistisch geprägte Strukturen in den Bereichen Arbeit, Eigentum und Kapital weiterhin prägen“, als das „schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bewerten“. 123 Staaten stimmten dafür, die 27 EU-Länder, also auch Deutschland, enthielten sich, nur drei stimmten dagegen.

Ghanas Präsident John Dramani Mahama. Sein Land brachte die Resolution ein.

Tatsächlich ist die Resolution äußerst problematisch. Zum einen, wie der US-Vertreter Dan Negrea feststellte, weil kein Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung für historische Ungerechtigkeiten besteht, die zu jener Zeit nicht strafbewehrt waren. Unfreiwillig komisch war daher Annalena Baerbocks Behauptung, der transatlantische Sklavenhandel sei „ein Affront gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ gewesen.

Die Charta der Vereinten Nationen wurde im Juni 1945 unterzeichnet, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Dezember 1948 verkündet. Nach Baerbocks Auffassung verstoßen also Taten, die mehrere hundert Jahre zurückliegen, gegen Prinzipien des 20. Jahrhunderts. Die Grüne weiß offenbar nichts vom Gesetzlichkeitsprinzip, das zwei Ausprägungen hat: „Nullum crimen sine lege“ (Keine Straftat ohne Gesetz) und „Nulla poena sine lege“ (Keine Strafe ohne Gesetz).

Annalena Baerbock misst lange zurückliegende Untaten an heutigen Maßstäben.

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