Im Schmölauer Forst in Sachsen-Anhalt sollen 30 Windräder gebaut werden. Dagegen hat sich eine Bürgerinitiative formiert, die ein Bürgerbegehren anstrebte. Der zuständige Gemeinderat des 1.300-Einwohner-Dorfes Dähre hatte sein Einverständnis zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gegeben. Doch das Landesverwaltungsamt hat den Altmarkkreis Salzwedel damit beauftragt, die Zusage zurückzuziehen, wie der MDR am 29. August berichtete.
Das Landesverwaltungsamt teilte gegenüber dem MDR mit, dass Bürgerentscheide über Bauleitplanungen rechtlich nicht zulässig sind. In Bauleitplanungen wird entschieden, wie eine Gemeinde ihre Grundstücke bebaut. Die Bürgerinitiative wertet die Entscheidung der Verwaltung als Einschränkung und Abkehr von der kommunalen Selbstverwaltung. Es sei elitär und antidemokratisch, weil Politik auf einen Verwaltungsakt reduziert werde. Das Amt entziehe sich so der Rechenschaftspflicht.
Es wird befürchtet, dass diese Anordnung einen Präzedenzfall schaffen könnte, der über den Altmarkkreis hinaus Wirkung hat. Wenn die Genehmigung für ein Bürgerbegehren hier auf Anordnung einer höheren Verwaltungsebene zurückgezogen wird, dann könnte das auch Bürgerbegehren zu anderen Themen anderswo in Sachsen-Anhalt betreffen. Gegenüber der sachsen-anhaltinischen Tageszeitung Volksstimme sagte eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes auf die Frage, ob alle Bürgerbegehren in Gefahr seien: „Nein, das ist nicht der Fall. Bürgerbegehren bleiben ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie.“
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