Mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP hat der rheinland-pfälzische Landtag die Hürden für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erhöht. AfD und Freie Wähler stimmten gegen die Änderung der Landesverfassung. Künftig reicht nicht mehr ein Fünftel der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags aus, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen – es muss mindestens ein Viertel sein.
Die Änderung richtet sich faktisch gegen die AfD. Im neuen Landtag verfügt die Partei über 24 der 105 Sitze. Nach bisheriger Rechtslage hätte sie damit allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen können. Nach der neuen Regelung wären dafür 27 Abgeordnete nötig. Die AfD verliert damit die Möglichkeit, ohne Unterstützung anderer Abgeordneter oder Fraktionen Untersuchungsausschüsse zu erzwingen.
Beschlossen wurde die Änderung noch vom alten Landtag, der nach der Wahl eigentlich bereits abgewählt war. SPD, CDU und Grüne verfügen dort gemeinsam über die notwendige Zweidrittelmehrheit. Auch im neuen Landtag hätten die drei Parteien diese Mehrheit weiterhin gehabt. Er soll traditionell am 18. Mai erstmals zusammentreten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











