Sie hat nie als Richterin gearbeitet, hält Enteignungen für verfassungsgemäß, ihr großes Steckenpferd ist der Klimaschutz. Neben Frauke Brosius-Gersdorf hat die SPD eine zweite Anwärterin auf das Amt der Verfassungsrichterin ins Rennen geschickt, die in der Vergangenheit ebenso linksideologisch auffiel wie ihre Kollegin: Ann-Kathrin Kaufhold.
Er war im Jahr 2022, als Grüne und Linke die heute 48-Jährige für die Expertenkommission zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen benannten. Das Ergebnis der Analyse der Sachverständigen: Die Vergesellschaftung – also die Enteignung – großer Wohnungsunternehmen in Berlin, die die linksextreme Bürgerinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gefordert hatte, sei juristisch möglich und verfassungskonform.
Laut einem Abschlussbericht, der im Juni 2023 vorgelegt wurde, darf das Land Berlin ein Vergesellschaftungsgesetz erlassen. Die Schwelle von 3.000 Wohnungen wurde als rechtlich vertretbar angesehen, eine Entschädigung unter dem Verkehrswert wurde von der Mehrheit der Kommission für zulässig gehalten.
Wie ist das Bundesverfassungsgericht künftig besetzt?
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











