Das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein Redeverbot gegen Björn Höcke aufgehoben. Die Stadt Lindenberg hatte Höcke einen Auftritt im AfD-Wahlkampf untersagt. Damit widersprechen die Augsburger Richter einer Entscheidung aus Bayreuth. Dort war entschieden worden, eine AfD-Veranstaltung sei „nur ohne Björn Höcke zulässig“ (Apollo News berichtete).
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Augsburg gelten bei Veranstaltungen nicht verbotener Parteien wie der AfD „strenge Anforderungen“. In der Begründung wird angeführt, dass Höcke wegen Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ zwar strafrechtlich verurteilt sei und weitere Aussagen des Thüringer Landesvorsitzenden „nicht unproblematisch“ seien.
Dass tatsächlich mit hoher Wahrscheinlichkeit „strafbare oder die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen“ von Höcke zu erwarten seien, habe die Stadt Lindenberg nach Ansicht des Gerichts nicht nachweisen können. Das ist jedoch nach der Bayerischen Gemeindeordnung Voraussetzung, um den „Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung“ zu versagen.
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