Eine Atempause für die AfD

vor 4 Monaten

Eine Atempause für die AfD
Bildquelle: Tichys Einblick

In diesen Zeiten, in denen Gerichte zuweilen eher der politischen Gesinnung der Richter, als dem Grundgedanken des unparteiischen Rechts folgen, Juristen zuweilen den Eindruck erwecken, als neigten sie eher dem Obrigkeitsstaat als der Freiheit zu, wenn man beispielsweise an das berüchtigte Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder an den Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz gegen Joachim Paul denkt, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26.02.2026 (Az. 13 L 1109/25) eine kleine Sensation.

Grund der Verhandlung war, dass Nancy Faeser augenscheinlich in ihren letzten Amtsstunden Fakten für ein Parteiverbot der AfD schaffen wollte und anscheinend mit Blick auf ihre verrinnende Amtszeit als Bundesministerin das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Eile antrieb, ein Gutachten zu präsentieren, um die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hochzustufen.

Am 2. Mai um 8 Uhr „bat“ Faesers Staatsekretär Hans Georg Engelke das BfV in einer internen mail auf Wunsch der Ministerin „idealerweise gegen 10.00 Uhr“ die Hochstufung der AfD in einer Presseerklärung öffentlich zu machen und verlieh seiner Mail mit den Worten Nachdruck: „Frau Ministerin beabsichtigt im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“

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