Das Würzburger Amtsgericht hat den 24-jährigen bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Halemba in drei von fünf Anklagepunkten freigesprochen. Einem Zeugen, der vor Gericht erklärte, er sei nicht von Halemba genötigt worden, glaubte die Richterin nicht. Trotzdem verhängt das Gericht eine Geldstrafe von über 30.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hätte Halemba eigentlich gerne in drei von fünf Anklagepunkten für schuldig befunden gesehen. Im Vorwurf der Volksverhetzung, Sachbeschädigung und versuchter Nötigung sprach das Gericht den AfDler aber frei. Schuldig befand sie ihn wegen leichtfertiger Geldwäsche und Nötigung – und verurteilte ihn deshalb zu 160 Tagessätzen zu 190 Euro, insgesamt 30.400 Euro.
Vor Gericht konnte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage dem Gericht in weiten Teilen nicht glaubhaft darlegen. Bei ihrem Vorwurf, Halemba habe das Lied „Wacht der Spree“ in einem Verbindungshaus gesungen, weshalb sie ihm Volksverhetzung vorwarf, konnte sie nicht nachweisen, dass Halemba sich zum vermeintlichen Tatzeitpunkt überhaupt in besagtem Haus befand.
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