Die großen Kirchen in Deutschland finanzieren sich nicht nur durch Spenden und Mitgliederbeiträge, das heißt Kirchensteuern. Seit 1803 haben die evangelische und die katholische Kirche aufgrund von weitreichenden Enteignungen einen Anspruch auf jährliche entschädigende Staatsleistungen. Damit sollen die Einnahmeverluste der Kirchen kompensiert werden, die ihnen durch diese staatliche Säkularisation von Kircheneigentum entstanden sind.
Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung erkennt diese Rechtstitel ausdrücklich an, drängt aber auf ihre Ablösung durch eine einmalige Auszahlung. Das Grundgesetz Artikel 140 übernimmt eins zu eins diese Bestimmungen aus der Weimarer Reichsverfassung.
Betrug diese Staatsleistung 1949 umgerechnet 23,3 Millionen Euro, so beliefen sich die Geldzahlungen 2021 inflationsbedingt bereits auf 581 Millionen Euro. Für eine einmalige Ablösung dieser Rechtstitel stand 2021 die Summe von 17 bis 18 Milliarden Euro im Raum.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











