In einer zweiseitigen Pressemitteilung gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 2. Mai bekannt, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sei eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Inzwischen hat das BfV im Zuge einer juristischen Auseinandersetzung eine Stillhalteerklärung abgegeben: Es wird die Behauptung vorerst nicht wiederholen, aber sie bleibt bestehen.
Die Begründung für die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ lautet: Das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD werte andere Bevölkerungsgruppen ab, insbesondere Migranten und Muslime, und verletze diese „in ihrer Menschenwürde“. Aber was versteht man im Deutschen unter dem Wort „Volk“ und konkret dem „deutschen Volk“?
Im aktuellen Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS) werden unter „Volk“ fünf Bedeutungen aufgeführt:
Zentral für die Argumentation des BfV sind die Bedeutungen 1 und 2, die einen ethnisch-kulturellen bzw. politischen Volksbegriff beinhalten. In welchem Verhältnis stehen beide?
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