Im Juli 2023 blockierten vermeintliche Aktivisten der „Letzten Generation“ den Flugverkehr auf dem Flughafen Hamburg – die Aktion kommt den sogenannten Klimaklebern nun teuer zu stehen: Das Landgericht Hamburg hat die zehn an der Blockade des Flughafens Beteiligten zu einem Schadensersatz in Höhe von rund 400.000 Euro an die Lufthansa-Gruppe verpflichtet. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Entscheidung ist wohl das erste zivilrechtliche Urteil seiner Art gegen die „Letzte Generation“.
Am frühen Morgen des 13. Juli 2023 brachen die zehn erwähnten Klimakleber auf das Gelände des Flughafens ein und verschafften sich Zugang zu den Start- und Landebahnen. Nach der Einstellung des Flugverkehrs um kurz nach sechs Uhr morgens dauerte es noch rund vier Stunden, bevor der Betrieb wieder regulär stattfinden konnte. Dutzende Flüge waren von der Störung betroffen – laut Lufthansa waren 8.500 Passagiere der Gruppe (zu der unter anderem auch Eurowings, Swiss und Austrian Airlines gehören) betroffen.
Insgesamt 403.137,68 Euro wurden der Lufthansa-Gruppe zugesprochen – entrichtet werden muss die Summe durch die verantwortlichen Aktivisten. Darüber hinaus tragen diese den Verfahrenswert von 700.000 Euro – insgesamt müssen sie infolge des Prozesses 1,1 Millionen Euro aufbringen. Die Summe des Schadensersatzes ergibt sich aus bereits durch die Lufthansa getätigten Entschädigungen an vom Ausfall betroffene Kunden, entgangenem Gewinn und anderen Kosten. Das Gericht billigte den Anspruch auf Schadensersatz, da die Beschuldigten „zielgerichtet und rechtswidrig“ in den Geschäftsbetrieb der Lufthansa-Gruppe eingegriffen hätten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











