Am Donnerstagabend werden AfD-Kanzlerkandidatin Alice Weidel und US-Milliardär Elon Musk öffentlich auf der Plattform X miteinander sprechen. Schon im Vorfeld hat das Gespräch hohe Wellen geschlagen. Nun mischt sich sogar die Bundestagsverwaltung ein. Die Bundestagsverwaltung kündigte eine Untersuchung an, um festzustellen, ob die Angelegenheit als Wahlkampfbeeinflussung oder unzulässige Parteispende einzustufen ist. Ein Bundestagssprecher erklärte hierzu, dass „im vorliegenden Fall derzeit eine Sachverhaltsklärung durchgeführt“ werde. Näheres wollte man zu der Prüfung vorerst nicht mitteilen. Zuerst berichtete die Rheinische Post hierüber.
Die Organisation Lobbycontrol äußerte ebenfalls den Vorwurf möglicher verdeckter Parteispenden. Aktuell sind Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere den Digital Services Act (DSA) jedoch nicht ersichtlich. So erklärte Jan Penfrat, Experte für die Regulierung von Online-Plattformen beim Verband European Digital Rights (EDRi) gegenüber n-tv: „Problematisch wäre es, wenn Musk seine Plattform dazu nutzt, bestimmten politischen Stimmen mehr Sichtbarkeit zu geben, indem er beispielsweise den Algorithmus, der Nutzern Inhalte anzeigt, verändert.“
Dies sei allerdings bisher nicht der Fall. Zusätzlich könnte der DSA Anwendung finden, wenn Musk und Weidel illegale Inhalte während des Gesprächs verbreiten würden. Hierunter würde etwa die Verharmlosung des Nazi-Regimes fallen, so Penfrat. „Da gibt es klare Regeln, die Plattformen verpflichten, Inhalte zeitnah herunterzunehmen.“ Und weiter: „Da können die Behörden, auch nationale, von sich aus aktiv werden.“ Andererseits sind den Behörden die Hände gebunden, sofern Musk und Weidel keine illegalen Inhalte verbreiten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











