Oft muss die Polizei in Deutschland wegen angeblicher Lärmbelästigung ausrücken – ein besonders skurriler Fall landete jetzt sogar vor Gericht. In Trier darf ein Geburtshaus einen wichtigen Geburtsraum nicht mehr nutzen, weil ein Anwohner die Schreie der gebärenden Frauen als zu laut empfand. Der Mann gab an, sich von den Rufen und Schreien der Mütter bei der Entbindung gestört zu fühlen, und klagte deshalb gegen die Genehmigung des erst seit 2025 bestehenden Geburtshauses, wie unter anderem der Trierische Volksfreund berichtete.
Der Anwohner begründete seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier damit, dass die Geräusche für ihn unzumutbar seien. Seine Wohnung liege zehn Meter von dem Geburtsraum entfernt. Obwohl es zu keinem Urteil kam, hatte der Anwohner mit seiner Klage Erfolg: Dem Kläger gelang es, während des Verfahrens einen Vergleich zu erzielen.
Beide Parteien einigten sich darauf, dass das Geburtshaus, das Frauen die Möglichkeit der Entbindung außerhalb einer Klinik bietet, den Raum nicht mehr für Geburten nutzen dürfe. Im Gegenzug versprach der Kläger, nicht weiter gerichtlich vorzugehen.
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