Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt weiterhin kein Geld vom Bund. Nach Informationen von WDR, NDR und der SZ prüft das dafür zuständige Innenministerium immer noch, ob die Stiftung die Anforderungen des Stiftungsfinanzierungsgesetzes erfüllt. „Bestandteil dieser Prüfung auf Grundlage des Stiftungsfinanzierungsgesetzes ist auch, ob die jeweilige Stiftung sich aktiv für die freiheitliche und demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung einsetzt. Diese Prüfung dauert für die DES noch an“, heißt es aus dem Ministerium.
Die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung teilte in einem Statement mit, dass die Stiftung am 11.12.2025 ein Fragenkatalog mit 12 Punkten erreichte. Neben allen Jahresberichten und Jahresabschlüssen der Stiftung wollte das Innenministerium auch von allen 60 Mitgliedern des Trägervereins Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort wissen. Daraufhin musste die Stiftung dies bei allen Mitgliedern abfragen. Man schaffte es dennoch, den Fragenkatalog schon vor Weihnachten mit einem 30-seitigen Schreiben zu beantworten.
Seit Jahren kämpft die AfD darum, dass ihre parteinahe Stiftung auch von der staatlichen Finanzierung für parteinahe Stiftungen profitiert. 2023 urteilte dann das Bundesverfassungsgericht zugunsten der AfD und stellte klar, dass die bisherige Handhabung illegal war und die Finanzierung von parteinahen Stiftungen gesetzlich geregelt werden muss. Daraufhin brachte die Ampelregierung das Stiftungsfinanzierungsgesetz ein. In diesem ist geregelt, dass eine Partei Anspruch auf die Finanzierung ihrer parteinahen Stiftung hat, wenn die Partei zum dritten Mal in Folge in den Deutschen Bundestag eingezogen ist. Bei der AfD ist dies seit dieser Legislaturperiode der Fall.
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