„Wenn der Asylgrund entfällt, kann man, ja muss man wieder zurück“ 

vor mehr als 1 Jahr

„Wenn der Asylgrund entfällt, kann man, ja muss man wieder zurück“ 
Bildquelle: NiUS

Nach dem Sturz Assads feiern tausende Syrer in Deutschland. Viele flohen vor seinem Folter-Regime und die Freude über das Ende seiner Herrschaft ist menschlich nachvollziehbar. Doch vielerorts kippt die Euphorie und wird zu einer Machdemonstration des eigenen Glaubens gegenüber der aufnehmenden christlichen Gesellschaft. Bilder von Weihnachtsmärkten und Innenstädten, in denen vor allem junge Männer „Allahu Akbar“ rufend in beeindruckend großen Gruppen aufmarschieren, lassen an der angeblich unschuldigen Freude und Friedlichkeit zweifeln.

Hinzukommt, dass Asyl immer auf Zeit gewährt wird. Angela Merkel sagte damals, wenn die Schreckensherrschaft des Islamischen Staates vorbei ist, müssten die hier lebenden Syrer zurückkehren. Dazu kam es nie. Doch aus der Politik tönen nun Forderungen aus verschiedenen Richtungen, die Ausreise der ehemaligen Flüchtlinge monetär zu unterstützen. Grüne und Linke halten diese Diskussion indes für zu früh und pietätlos. Bei NIUS Live sprachen Julian Reichelt und Peter Hahne über die Notwendigkeit, aktiv Entscheidungen zu treffen, um ein zweites 2015 zu verhindern.

„Wenn der Asylgrund entfällt, kann man, ja muss man wieder zurück“, erklärt Hahne. Das Asylrecht sei international klar definiert. Er fügt hinzu: „Syrien braucht jetzt die Leute. Der normale Syrer, der seine Heimat liebt, muss doch jetzt sagen, ich gehe wieder zurück“. Es müsse ein ganzes Land wiederaufgebaut werden. Julian Reichelt hält einen finanziellen Anreiz für sinnvoll: „Wenn wir rund 30 Milliarden Euro Steuergeld aus dem Bund und noch weiteren Milliarden aus den Ländern im Jahr für illegale Einreise ausgeben, dann sollte die legale Ausreise uns auch etwas wert sein“. Natürlich sei das Thema brisant, natürlich würden Menschen sagen, wieso bekommen Syrer Geld und ich nicht. Dem gegenüber stehe allerdings ein Land, das unter der Migrationskrise ächzt.

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