Wer soll im Reichsbürgerprozess wen vor was schützen?

vor etwa 1 Jahr

Wer soll im Reichsbürgerprozess wen vor was schützen?
Bildquelle: Tichys Einblick

Man braucht Geduld, um im größten Terrorprozess der Nachkriegszeit, der seit einem Jahr in Frankfurt über die Bühne geht, auszuharren. Manchmal wird man allerdings belohnt, dann wird es lebendig. Mitte der Woche war es so weit. Ein Anwalt der Verteidigung war bei seinen Nachforschungen über die geschäftlichen Aktivitäten des für die Anklage wichtigen Zeugen M. C. R. auf dessen Tätigkeit im Kaffeehandel gestoßen und hatte auf die Frage, ob R. dabei denn Geld verdient hätte, die rätselhafte Antwort erhalten: „gewissermaßen“.

Um klarzumachen, was damit gemeint war, bat der Anwalt um die Erlaubnis, dem Gericht einige Dokumente auf den Tisch zu legen. Die erhielt er, und jetzt wurde es lebendig im großen Saal. Gefolgt von der Schar seiner Kollegen trat der besagte Anwalt vor den Richtertisch und präsentierte dem Zeugen R., der, begleitet von seinem Rechtsbeistand, ebenfalls nach vorn gekommen war, vier Annoncen, auf denen eine Hand zu sehen war, die eine Tasse Kaffee reicht. Viermal fragte er den Zeugen, ob das seine Hand sei. Und viermal verweigerte der Zeuge die Antwort.

Es ging um die Geschichte von Huber-Kaffee, einer Kaffeemarke, die es nicht gab, deren Markenrechte der Zeuge R. angemeldet hat und auf seine Weise ausbeutete. Nun ging Herr R. in Kaffees und bestellte Huber Kaffee. Er bekam dann einen normalen Kaffee irgend eines Anbieters serviert und nahm das dann zum Anlass, den Betreiber abzumahnen. Soweit seine Geschäftsidee. Darauf folgte die Abmahnung gegen den Kaffeehausbetreiber, denn außer R. kennt niemand Huber.

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