Das höchste Berliner Zivilgericht, das Kammergericht, hat vor einigen Wochen entschieden, es sei mit der Meinungsfreiheit vereinbar, dass eine Online-Plattform – in diesem Fall das in erster Linie der beruflichen Vernetzung dienende Portal „LinkedIn“ – ihren Nutzern durch eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbietet, Beiträge zu veröffentlichen, die zu „Leitlinien“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer nationalen Gesundheitsbehörde (zum Beispiel Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut) im Widerspruch stehen.
Darf eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit bestehen bleiben? Gegen das Urteil hat der Freiburger Staatsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek am 17. Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. TE veröffentlicht vorab seine Erklärung dazu:
„In seinem Urteil vom 18. September 2025 (Az.: 10 U 95/24) hat das Kammergericht gesagt, es komme nicht darauf an, ob eine auf LinkedIn veröffentlichte („gepostete“) Äußerung richtig, teilweise richtig oder falsch ist, es komme nur darauf an, ob sie einer Äußerung der WHO oder einer nationalen Gesundheitsbehörde widerspricht: Dann sei sie verboten und dürfe von LinkedIn gelöscht werden.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











