Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hatte am 24. März 2021 in einem hoch ideologisierten Beschluss das durchaus vernünftige Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019 teilweise für verfassungswidrig erklärt, weil dieses die Lasten der CO₂-Reduktion zukünftigen – noch nicht einmal geborenen – Generationen aller Länder der Welt aufhalse und deren Freiheitsrechte einschränke. Geklagt hatten überwiegend junge Leute, darunter welche aus Bangladesch und Nepal – unterstützt von Umweltverbänden wie BUND, Greenpeace und Germanwatch.
Kernpunkte des Karlsruher Beschlusses damals waren:
• Aus Art. 20a GG leitet das Gericht eine Pflicht zum Klimaschutz ab. Dort heißt es „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Der Artikel 20a wurde am 15. November 1994 in das Grundgesetz eingefügt. Der Zusatz „und die Tiere“ wurde am 1. August 2002, ergänzt. • Das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 18. Dezember 2018 musste bis Ende 2022 nachgebessert werden.
Bereits die Umstände um diesen Karlsruher Beschluss und dessen Zustandekommen waren skandalös. Die maßgebliche Berichterstatterin, Professorin Gabriele Britz, war alles andere als unbefangen. Sie hat ihren Text womöglich quasi am Küchentisch mit ihrem Ehegatten Bastian Bergerhoff ausgetüftelt – einem Frankfurter Grünenpolitiker. Letzterer veröffentlichte am 29. Dezember 2020 – also recht genau vier Monate vor dem BVerG-Beschluss – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“. Maßgebliche Passagen dieses Papiers tauchten dann „zufällig“ nahezu wortgleich im BVerfG-Beschluss vom 24. März 2021 auf. Wenn die hier federführende Richterin fair gewesen wäre, hätte sie gesagt, „ich bin befangen“. TE hat diesen Skandal am 9. Juli 2021 aufgegriffen.
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