Fasst man das, was in den letzten drei Monaten in Ludwigshafen aufgeführt wurde, zusammen, gewinnt man den Eindruck, dass nicht die Bürger von Ludwigshafen ihren Oberbürgermeister wählen, sondern der Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz. Am Sonntag, den 21. September 2025 sollte eigentlich eine demokratische Wahl in Ludwigshafen stattfinden. Eine Wahl wird am Sonntag stattfinden. Dass sie demokratisch sein wird, darf man inzwischen mit guten Gründen bezweifeln, zumal sie kaum mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Denn die Wahl wird bestimmt durch den Eingriff in die Grundrechte, einen Eingriff sowohl in das passive Wahlrecht des Kandidaten als auch in das aktive Wahlrecht der Bürger von Ludwigshafen, indem einfach ein Kandidat von der Wahlliste gestrichen wurde.
Allein das stellt schon einen Bruch des Grundgesetzes dar. Kurz darauf sollte es Minister Ebling und seinen Leuten dämmern, dass man zu früh gehandelt hatte, denn noch waren die SPD-Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht nicht gewählt, die diese Verstöße gegen das Grundgesetz „durch Rechtsanwendung“ und Interpretation womöglich in Recht „wandeln“ könnten, wie es die neue SPD-Kandidatin Emmenegger einmal in einem Aufsatz ausdrückte. Folgerichtig ruderte am 15. Juli das Innenministerium von Rheinland-Pfalz zurück, natürlich verwehre „Rheinland-Pfalz AfD-Mitgliedern künftig nicht den Eintritt in den Staatsdienst allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit“, hieß es auf einmal, wie die Tagesschau nun über eine Anfrage beim Ministerium berichtete.
Nun hieß es laut Tagesschau: „Wer Mitglied in der AfD ist, kann sich für eine Stelle im Staatsdienst in Rheinland-Pfalz bewerben. Entscheidend ist, ob die Person glaubhaft darlegt, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt. Die Einzelfallprüfung soll sicherstellen, dass keine verfassungsfeindlichen Personen in den öffentlichen Dienst gelangen.“ Es gibt also eine Lex AfD, AfD-Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen „glaubhaft darlegen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ bekennen. Auch Mitglieder der Linken? Auch Mitglieder der Grünen? Auch Mitglieder der CDU? Auch Mitglieder der SPD? Und wer entscheidet über die Glaubhaftigkeit? Die SPD? Die Grünen? Die Linken? Letztere haben in ihrer Parteigeschichte wenigstens Erfahrung mit Prüf-Einrichtungen wie das Ministerium für Staatssicherheit.
Was jetzt folgte, wirkt wie eine Komödie, wie die notdürftig-rechtliche Inszenierung einer womöglich getroffenen Absprache. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz „erinnerte“ plötzlich daran, dass die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen seien. Es war klar, was und wer damit gemeint war. Als hätte sie nur darauf gewartet, folgte die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, der Aufforderung und schrieb an den Innenminister: „ich möchte Ihnen nachfolgende Hinweise mitteilen, welche ich als Wahlleiterin auffinden konnte. Da diese jedoch allenfalls Interpretationen zulassen, bin ich auf objektive Anhaltspunkte/Prüfungsergebnisse des Verfassungsschutzes, insbesondere, ob bei der betreffenden Person entsprechende gerichtsverwertbare Tatsachen vorliegen, die nicht älter als fünf Jahre sind, angewiesen.“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











