Die Belastung der Verwaltungsgerichte durch asyl- und migrationsrechtliche Verfahren nimmt weiter zu. Der Deutsche Richterbund rechnet für das laufende Jahr mit einem erneuten starken Anstieg der Asylklagen. Nach einer aktuellen Schätzung werde sich die Zahl der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um rund 50 Prozent erhöhen – von etwa 100.000 auf bis zu 150.000 bundesweit.
Schon jetzt sind große Teile der Verwaltungsgerichtsbarkeit nahezu ausschließlich mit Asyl- und Aufenthaltsrecht befasst. In Berlin entfällt nach offiziellen Zahlen der überwiegende Teil der Arbeit auf migrationsrechtliche Verfahren. Nach dem Bericht zur Geschäftslage 2025 des Verwaltungsgerichts Berlin gingen im vergangenen Jahr 28.697 neue Verfahren ein. Davon betrafen 9.285 das Asylrecht und 9.633 das Aufenthalts- und Visumsrecht. Zusammengenommen machten diese Verfahren rund zwei Drittel aller Neueingänge aus.
Auch der Bestand offener Verfahren ist entsprechend geprägt. Zum Jahresende 2025 waren beim Verwaltungsgericht Berlin 25.038 Verfahren anhängig. Mehr als 40 Prozent davon entfielen allein auf das Asylrecht. Das Gericht spricht selbst von einem „erheblichen Anteil“ migrationsrechtlicher Verfahren an der Gesamtbelastung.
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