Der Krieg in der Ukraine kam so Manchem sehr gelegen. Sie erkannten sofort die Chancen und Möglichkeiten die ihnen diese Krise eröffnen würde. Das Wirtschaftsministerium, das sich große Teile des Umweltministeriums einverleibt hatte, gehört zu dieser Gruppe. Die Energieversorgung sei durch den Krieg gefährdet, deshalb müsste dringend eine Notfallverordnung verabschiedet werden, die den zügigen Bau von jetzt lebensnotwendigen Windrädern, schnell und ohne lästige Einsprüche von Umweltverbänden und Bürgern, ermöglichen soll. Dass die Energieversorgung längst vorher durch die Abschaltung der Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke erheblich geschädigt worden war, wurde natürlich mit keiner Silbe erwähnt.
Diese Gesetze kamen, wie so oft, wenn Gesetze in Deutschland schwer erreichbar sind, über Bande mit der EU zustande. Die wurden dann, da es ja jetzt um systemrelevante Infrastruktur ging, auch zügig in nationales Recht umgesetzt. Einsprüche von Bürgern und Umweltverbänden wurden eingeschränkt und hatten, sollte es doch noch einen geben, keine aufschiebende Wirkung mehr. Deshalb gibt es kaum noch Eilverfahren. Vielmehr sollten in diesen Kriegszeiten auch irreversible Tatsachen geschaffen werden können. Das sei hinzunehmen. So blieb zwar viel Zeit für Haupt-Verfahren, die dann allerdings nur noch theoretischen Wert haben.
Unter keinem Wirtschaftsminister wurde der Umweltschutz stärker eingeschränkt als durch den grünen Habeck. Systematisch wurden in seiner Zeit die Rechte von Anwohnern und gerade auch von Umweltverbänden beschnitten, die um unabhängig zu bleiben, kein Geld des Staates annehmen.
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