Das Bundesverfassungsgericht wird für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten gekürt

vor 8 Monaten

Das Bundesverfassungsgericht wird für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten gekürt
Bildquelle: Tichys Einblick

Mit ihrem Preis zeichnet die 1bis19-Initiative Personen oder Institutionen aus, die durch ihr Handeln einen besonders fragwürdigen und „kreativen“ Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben. Der 2020 gegründete private Verein setzt sich für Grundrechte und Rechtsstaat ein. Der Preis wurde in diesem Jahr zum ersten Mal verliehen.

Nach Einschätzung der Preis-Jury hat den ersten Platz das Bundesverfassungsgericht verdient, Platz 2 ging an die Stadt Ludwigshafen und der dritte Platz an Angela Merkel. Zur Jury gehören Prof. Volker Boehme-Nessler, Carlos A. Gebauer, Prof. Stefan Homburg, Vera Lengsfeld, Prof. Michael Meyen und Roland Tichy. Die Preisträger wurden am 25. Oktober im Kölner Hotel Maritim bekannt gegeben.

Ihre Preisrede begann Vera Lengsfeld, die als Merkel-Kennerin gilt, mit einem Seitenhieb: „…, ist sie es doch gewöhnt, immer Erste zu sein.“ Merkel verdiene den Preis, weil „alles, was an Grundrechten verletzt wurde, mit ihr und unter ihrer Regierung begann“. Als Beispiele nannte sie die Beweislastumkehr zur Erfüllung der Frauenquote, Merkels Migrationspolitik mit dem Verstoß gegen Artikel 16a GG sowie der von ihrer Flüchtlingsbeauftragten Aydan Özoguz formulierten Leitlinie, dass „unser Zusammenleben“ täglich neu ausgehandelt werden müsste. Und der verfassungswidrige Eingriff der Kanzlerin in die Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen.

Die Stadt Ludwigshafen wurde ausgezeichnet wegen ihres Umgangs mit dem AfD-Kandidaten Joachim Paul, der von der Oberbürgermeisterwahl ausgeschlossen wurde. Roland Tichy skizziert in seiner Rede das intrigante Zusammenspiel von Innenministerium, der Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und einem dubiosen „Netzwerk gegen Joachim Paul“ (ausführlich hier nachzulesen), mit einem vom Verfassungsschutz erstellten fragwürdigen Gutachten als Beleg für die Verfassungsuntreue Pauls, bis hin zu einer dubiosen Wahlausschusssitzung, bei der schließlich über Pauls Ausschluss abgestimmt wurde. Paul zog vor zwei Gerichte und wurde abgewiesen mit der Begründung, die Prüfung wäre zu umfangreich und könne so kurz vor der Wahl nicht abschließend geklärt werden. Er könnte ja nach der Wahl dagegen vorgehen.

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