21-jähriger Syrer nach Jugendstrafrecht verurteilt – Vergewaltigungsopfer in Klinik

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21-jähriger Syrer nach Jugendstrafrecht verurteilt – Vergewaltigungsopfer in Klinik
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Am Freitag wurde ein vorbestrafter Syrer wegen einer brutalen Vergewaltigung und Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – allerdings im Rahmen des Jugendstrafrechts. Im Juni hatte der Migrant eine 49-Jährige im Konstanzer Stadtgarten überfallen und vergewaltigt, auch der Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens, das er im April in einer Flüchtlingsunterkunft bedrängt hatte, wurde dem 21-Jährigen vor dem Landgericht Konstanz zur Last gelegt.

Die Richter verurteilten den Syrer zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren, darin enthalten sind die Vorwürfe des gewalttätigen sexuellen Übergriffs sowie der Vergewaltigung mit Körperverletzung sowie eine Reststrafe aus einem 2023 verhängten Urteil wegen Raub und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn ein 18- bis 21-jähriger Angeklagter in seinem Handeln eher einem Jugendlichen gleicht als einer erwachsenen Person.

Strafmildernd wirkte die Geschichte des Syrers: Das Haus der Familie wurde zerstört, ein sozialer Absturz war die Folge. Daraufhin musste der Jugendliche in einer Metallfabrik arbeiten, ehe er mit seinem Bruder in ein Flüchtlingslager nach Griechenland floh, um so dem Krieg und dem drohenden Militärdienst zu entkommen. Dort wurden die Geschwister getrennt, der Angeklagte konsumierte Drogen und Alkohol, ehe er 2022 nach Deutschland reiste.

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