Das Amtsgericht Stadtroda hat gegen den früheren Thüringer Landtagsabgeordneten der Linken, Markus Gleichmann, einen Strafbefehl wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien erlassen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde der Strafbefehl bereits zugestellt. Dem Beschluss zufolge wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich ist der Verurteilte verpflichtet, eine Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Gleichmann räumte die Vorwürfe ein. Gegenüber dem MDR erklärte er, den Strafbefehl zu akzeptieren und keinen Einspruch einzulegen. Damit entfällt ein öffentliches Gerichtsverfahren. Zu seinem Verhalten äußerte er: „Was er getan habe, könne er nicht mehr rückgängig machen.“ Zudem erklärte er: „Er entschuldige sich bei allen Menschen in seinem privaten und beruflichen Umfeld.“
Die Thüringer Linke forderte Gleichmann zum Austritt aus der Partei auf. Landesgeschäftsführer Paul Gruber erklärte gegenüber dem MDR, durch den Strafbefehl sei „eine neue Situation entstanden“. Weiter hieß es, die Partei erwarte, dass Gleichmann die Linke verlasse, da sein Verhalten „mit den moralischen Grundsätzen der Partei unvereinbar“ sei. Für den Fall eines Verbleibs in der Partei stellte Gruber ein mögliches Parteiausschlussverfahren in Aussicht.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











