40 Prozent in Aufsichtsräten: EU-Richtlinie zur Frauenquote in Führungspositionen in Kraft getreten

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40 Prozent in Aufsichtsräten: EU-Richtlinie zur Frauenquote in Führungspositionen in Kraft getreten
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Die EU-Richtlinie 2022/2381 „zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften“ ist nun Ende Dezember in Kraft getreten. Das Parlament hatte die Richtlinie Mitte November 2022 angenommen und eine Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2024 gesetzt. Bis zum 30. Juli 2024 müssen die gesetzten Ziele durch die Unternehmen erreicht sein.

Konkret bedeutet das, dass den betroffenen Unternehmen weniger als zwei Jahre Zeit bleibt, um die Frauenquote umzusetzen, die diese Richtlinie vorsieht. Große börsennotierte Unternehmen müssen entweder 40 Prozent ihrer nicht-geschäftsführenden Direktoren (Aufsichtsratsmitglieder) oder mindestens 33 Prozent unter allen Direktoren (Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern) weiblich besetzen.

Halten sich verpflichtete Unternehmen nicht an die Maßgaben, kann das schwere Folgen haben. Von Seiten des EU-Parlaments ist von „abschreckenden Strafen“ die Rede, als Beispiel werden Geldbußen genannt. „Wenn der von dem jeweiligen Unternehmen gewählte Vorstand gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt, könnte er von einem Gericht für nichtig erklärt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung von 2022.

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