Seit Freitag gilt das Selbstbestimmungsgesetz – eines der Aushängeschilder von SPD und Grünen. Während es auf der einen Seite als Wunscherfüller gefeiert wird, zeigt es auf der anderen Seite, wie rationale Grenzen immer mehr aufgelöst und verschwimmen. Befürworter des Gesetzes nennen die Neuerung einen Meilenstein: Dadurch würde eine „Korrektur des Geschlechtseintrags und Vornamens“ ermöglicht werden, „ohne sie zu pathologisieren“, sagte beispielsweise der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, der Zeit.
Denn: Das jetzt ersetzte Transsexuellengesetz sah vor, dass ein Betroffener sich „mehr als drei Jahre und voraussichtlich dauerhaft“ nicht mit dem eigentlichen Geschlecht identifizieren und zwei entsprechende psychiatrische oder psychologische Gutachten vorweisen kann. Diese fachlichen Hürden, die sicherstellen sollten, dass die betroffene Person eine Änderung des Geschlechtseintrags benötigt und gewissenhaft durchführt, fallen jetzt weg.
Minderjährige ab 14 Jahren können die Änderungen mit dem Einverständnis der Eltern auf dem Papier selbstständig vornehmen; ab 18 Jahren ist dies mit einem einfachen Antrag beim Standesamt möglich. Eine Vision, die zahlreiche Ampel-Politiker teilen. Bei der entscheidenden zweiten und dritten Beratung des Gesetzes am 12. April im Bundestag hielt die SPD-Politikerin Anke Hennig fest: „Kinder und Jugendliche haben genauso wie Erwachsene ein Recht darauf, sich frei zu entfalten. Dazu zählt auch die geschlechtliche Identität.“
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