Seit 2025 müssen Hersteller von Autoanhängern die Aerodynamik verbessern und so die CO2-Emissionen reduzieren. Die EU-Fokussierung auf die CO2-Reduktion greift damit auch auf Fahrzeuge über, die keinen Motor haben. Begründet wird die Gesetzesvorschrift damit, dass durch einen höheren Luftwiderstand beim Fahren der CO2-Ausstoß des Zugfahrzeugs größer wird. Falls die Hersteller die Vorgaben nicht einhalten können, drohen hohe Strafzahlungen.
Deshalb haben mehrere Lkw-Verbände im September Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Sattelanhänger ihre CO2-Emissionen um zehn Prozent reduzieren müssen. Die Quote wird nicht angehoben. Ab 2030 müssen auch andere Anhänger ihre Emissionen um 7,5 Prozent reduzieren.
Doch Lkw-Unternehmen sehen durch die Regelung die Gefahr massiver Kostensteigerungen. Wie eine Interessengemeinschaft von acht klagenden Lkw-Herstellern im September in einer Pressemitteilung schrieb, drohen Mehrkosten von 40 Prozent pro Sattelanhänger wegen hoher Strafzahlungen. Denn ab 2030 würden „4.250 Euro pro Fahrzeug und Gramm CO₂-Emissionen pro Tonne/Kilometer“ drohen, so die Unternehmen.
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