900 Euro: Mann erhält Strafbefehl, weil er CSD als „Treffen der Groomer“ bezeichnete

vor 10 Monaten

900 Euro: Mann erhält Strafbefehl, weil er CSD als „Treffen der Groomer“ bezeichnete
Bildquelle: Apollo News

Ein Mann aus dem niedersächsischen Detern, der den letztjährigen Christopher-Street-Day (CSD) in Leipzig mit den Worten „Ah nice, das Treffen der Groomer“ kommentierte, muss nun über 900 Euro Strafe an die Staatsanwaltschaft Göttingen zahlen. In dem dem Post beigefügten Video waren offenbar auch Kinder zu sehen, die beim CSD mitgelaufen sind. Zuerst berichtete AgroNerd auf X über den Fall. Apollo News liegt der Strafbefehl, ausgestellt vom niedersächsischen Amtsgericht Leer, vor.

Der CSD fand am 16.08.2024 statt. Konkret beschuldigt die Staatsanwaltschaft den Mann, mit seiner Aussage „den öffentlichen Frieden gestört“ und „die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung dadurch angegriffen zu haben“. Dies habe er in einer böswilligen und verächtlichen Verleumdung getan.

„Grooming“ bezeichnet den Prozess, bei dem eine Person – meist ein Erwachsener – gezielt das Vertrauen eines Kindes oder Jugendlichen aufbaut, um dieses später sexuell auszunutzen. Dabei werden oft zunächst Zuneigung, Aufmerksamkeit oder Geschenke eingesetzt, um eine enge Bindung zu schaffen. Groomer, also die Täterinnen oder Täter, agieren häufig sehr manipulativ und nutzen Schwachstellen wie Einsamkeit, Unsicherheit oder familiäre Probleme aus.

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