CDU, SPD und Grüne wollen mit dem abgewählten Landtag in Rheinland-Pfalz die Landesverfassung ändern, um die Ausübung von Minderheitenrechten durch die AfD zu verhindern. Konkret geht es um die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse einzurichten. Dafür ist bislang ein Fünftel aller Parlamentarier erforderlich, künftig soll es ein Viertel sein. Die drei Parteien haben im alten Landtag eine Zweidrittelmehrheit – im neuen allerdings auch.
Die AfD verfügt künftig als einzige weitere Partei im Parlament über 24 Sitze. Das entspricht gut einem Fünftel der 105 Abgeordneten im neuen Landtag. Damit hätte die AfD nach bisheriger Rechtslage die Möglichkeit, ohne Unterstützung aus anderen Fraktionen Untersuchungsausschüsse zu beantragen und einrichten zu lassen. Würde das Quorum auf ein Viertel erhöht, entfiele diese Option. Verfassungsänderungen kann die AfD im neuen Landtag ohnehin nicht blockieren.
Schon in ihrem Wahlprogramm forderte die AfD einen Ausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen der Landesregierung. AfD-Spitzenkandidat Jan Bollinger hat bereits angekündigt, die neuen Rechte der Fraktion dafür tatsächlich nutzen zu wollen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Damian Lohr, spricht daher nun von einem „Frontalangriff“ auf die Opposition, zitiert ihn die Welt. Das „wichtigste parlamentarische Kontrollinstrument“ werde völlig ausgebremst.
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