Es sollte eine Koalition des Aufbruchs, der Tatkraft und des neuen Stils sein: Anpacken statt streiten. Doch schon bei den ersten größeren Vorhaben hakt es zwischen dem Bundesfinanzministerium von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) und dem Kanzleramt. Hintergrund ist der sogenannte „Investitionsbooster“, der auch im Koalitionsvertrag in Zeile 1430 glasklar formuliert ist: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen.“
„Wir werden“ und „2025“ klingen für normale Ohren nach einer Einigung, die klarer und eindeutiger nicht geht. Doch im Referentenentwurf des Finanzministeriums, der NIUS vorliegt, findet sich eine Formulierung, die aufhorchen lässt: „Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung...“
Mit anderen Worten: Investitionen, die Firmen im ersten Halbjahr 2025 in Treu und Glauben auf die mündlichen Ankündigungen des Kanzlers getätigt haben, fallen nicht unter den „Booster“.
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