Der Rechtsausschuss des Bundestags widmet sich am Montag ab 17 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung einem Gesetzentwurf, der unter anderem die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorsieht.
Laut dem Gesetzentwurf bliebe die Beratungspflicht bestehen, die obligatorische dreitägige Bedenkzeit soll jedoch entfallen. Auch die bisher formal für die Beratung geltende Zielsetzung, sich „von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“ (§219 StGB), wäre nicht mehr Teil der Gesetzgebung. Die Kosten einer Abtreibung sollen durch die Krankenkassen übernommen werden.
Die geplante Gesetzesänderung geht von einem Gruppenantrag aus, den Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken Mitte November 2024 eingereicht hatten. Daraufhin hatte der Bundestag bereits am 5. Dezember 2024 über die Legalisierung von Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche debattiert, und den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss überwiesen.
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