Der irakische Hassprediger Abu Walaa, einst zentrale Figur des Islamischen Staates in Deutschland, soll nach seiner Haftentlassung abgeschoben werden. Damit es dazu kommt, hat die Ausländerbehörde ihm den Aufenthaltstitel entzogen – gegen diesen Verwaltungsakt wehrt sich der Islamist nun juristisch. Am 11. Juni wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung entscheiden.
Die Brisanz des Verfahrens liegt auf der Hand: Wenn es dem deutschen Staat nicht gelingt, selbst einen verurteilten IS-Terroristen wie Abu Walaa nach seiner Haft auszuweisen und abzuschieben – einen Mann, der als zentraler Akteur eines islamistischen Netzwerks gilt, der junge Männer radikalisiert und direkt in den syrischen Krieg geschickt hat –, dann stellt sich die Frage, bei wem Abschiebungen überhaupt noch gelingen sollen.
Ein Scheitern der Abschiebung würde ein verheerendes Signal senden – nach innen wie nach außen. Es wäre ein Beleg dafür, dass selbst bei den gefährlichsten Straftätern weder politische noch juristische Mittel greifen, um den Schutz der Gesellschaft über das Bleibeinteresse des Einzelnen zu stellen. Wer in einem solchen Fall keine klare Entscheidung herbeiführen kann, dokumentiert letztlich die eigene Ohnmacht.
Der 33-jährige Iraker Abu Walaa während einer Gerichtsverhandlung am Oberlandesgericht Celle im September 2017.
Abu Walaa, mit bürgerlichem Namen Ahmad Abdulaziz Abdullah Abdullah, war 2021 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle sah es als erwiesen an, dass er ein zentrales Rekrutierungsnetzwerk für den IS aufgebaut und junge Muslime in den Dschihad geschickt hatte.
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