Die AfD möchte eine Rückzahlung von unverhältnismäßigen Corona-Bußgeldern veranlassen. Am Mittwoch legte die AfD-Fraktion einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit der Drucksache 8/58 im thüringischen Landtag vor. Entschädigt werden sollen demnach Bürger, die von „nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht geeignete[n]“ oder „unverhältnismäßige[n]“ Maßnahmen betroffen waren oder dadurch Anwalts- und Gerichtskosten zahlen mussten.
Auch das BSW sowie die CDU sprachen sich für die Weiterleitung an den Justizausschuss des Landtags aus. Der voraussichtliche Koalitionspartner von beiden Parteien, die SPD, und auch die Partei Die Linke brachten ihre Ablehnung über den Entwurf zum Ausdruck. Bevor eine Abstimmung im Plenum stattfindet, muss der Justizausschuss über das Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz beraten und gegebenenfalls geändert oder abgelehnt ausstellen.
In dem Entwurf begründet die AfD den Schritt wie folgt: „Ein Rechtsstaat, der sich zeitweise im Ausnahmezustand verlor, ist gefordert, die begangenen politischen Fehler wo immer möglich zu korrigieren.“ Gemeint sind Schulschließungen oder die Pflicht zum Tragen einer Maske.
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