Der Berliner Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser geht gerichtlich gegen den Zwangsgebührenfunk vor. In seiner GEZ-Klage beruft er sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Gerichten auferlegt hat, das Programm der Sender zu überprüfen.
Gläsers Klage richtet sich gegen einen Festsetzungsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb). Der AfD-Politiker ist fachpolitischer Sprecher für Kultur und Medien der Bundestagsfraktion und verweigert nach eigenen Angaben schon länger konsequent die Beitragszahlung.
Seine Klage kündigte Gläser mit den Worten an: „Der Kampf für eine andere Medienordnung in Deutschland geht in eine neue Runde. Wir wollen Medien finanzieren, die uns informieren – statt zu manipulieren.“ Die GEZ-Sender würden zwar nicht ausschließlich „Blödsinn“ senden, insgesamt erfülle jedoch das gesendete Programm nicht mehr den ursprünglichen Auftrag, sondern werde immer einseitiger. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten sich „immer weiter vom Ideal eines an journalistischen Grundsätzen orientierten Gemeinwohlprogramms entfernt“. Nach Gläsers Worten produzieren sie „Haltungsjournalismus am laufenden Band“. Damit entfalle die Grundlage für die Eintreibung eines „Zwangsbeitrags“.
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