Am 2. Mai 2025 fuhr ich entlang der deutsch-französischen Grenze, um Baguette im Elsass und Maultaschen in der Südpfalz zu kaufen. Parallel vollzog Nancy Faeser, die scheidende SPD-Innenministerin, ihre letzte Amtshandlung und setzte sich gewissermaßen ein antifaschistisches Denkmal: Das ihr untergestellte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stufte die Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Faeser verkündete die frohe Nachricht. Genau diese Einschätzung hat nun das Verwaltungsgericht in Köln gekippt.
Doch es lohnt ein Blick zurück: Nachdem Faeser am 2. Mai vor die Presse trat, war das Medienecho riesig. Die Bundesrepublik wäre nicht die Bundesrepublik, wenn diese Einschätzung nicht mit publizistischem Applaus begleitet worden wäre: „Herzlichen Glückwunsch, der Preis dafür muss lauten: Verbotsverfahren!“, schrieb die taz. Der Volksverpetzer hingegen frohlockte: „Es geht also doch!“ Es bestünden keine Zweifel mehr, „dass die Partei insgesamt rechtsextrem ist“. Wenig später berichtete der Spiegel über das 1.100-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes, auf welchem die Einschätzung fußte – und zitierte daraus ebenso fleißig wie selektiv.
Elf Tage später, am 13. Mai, veröffentlichte erst der Cicero, dann NIUS, dann die Junge Freiheit das Gutachten. Dazu sei angemerkt: Medien, die das Gutachten in voller Länge veröffentlichten, mussten sich dabei Fragen stellen: ob dies keine Straftat, kein Geheimnisverrat sei. Ob dies nicht mit Redaktionsrazzien und strafrechtlicher Verfolgung einhergehen könnte. Das Selbstverständlichste zu tun – ein Gutachten, über das alle reden, öffentlich zu machen – wurde plötzlich zu einem Wagnis.
Das zeigt allein das schon, wie verschoben die Standards sind: Wir reden über eine Partei, die im Mai 2025 von mehr als zehn Millionen Menschen hierzulande gewählt würde, eine Partei, die n den ostdeutschen Bundesländern dominiert. Die Innenministerin hatte indes verkündet: „Die neue Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist klar und eindeutig: Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen.“ Allein dieses Urteil zeugt von Hochmut; und dass ein ebensolches Gutachten eine riesige Wählerschaft in Misskredit bringt, sollte gerade Verfassungsschützern zu denken geben.
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