Die AfD war im Streit um den größeren Fraktionssaal im Bundestag mit einer Organklage bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen – nun haben sich die Karlsruher Richter gegen die Partei entschieden, wie am Donnerstag verkündet wurde. Die Rechte der Fraktion seien nicht verletzt worden heißt es aus Karlsruhe.
So betont das Gericht in einer Pressemitteilung zum am 27. Januar getroffenen Beschluss: „Der verfassungsrechtliche Status der Fraktionen umfasst nicht das Recht auf einen bestimmten Fraktionssitzungssaal. Die Ansicht der Antragstellerin, der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl.“
Obwohl die AfD bei der Bundestagswahl im Februar vergangenen Jahres zweitstärkste Kraft geworden war und das mit fast fünf Prozentpunkten Vorsprung vor den Sozialdemokraten, hatte die SPD auf den zweitgrößten Fraktionssaal im Reichstag, den Otto-Wels-Saal bestanden. Der Ältestenrat des Bundestags entschied nach längerem Streit im Sinne der SPD und zwang die AfD in einen deutlich kleineren Fraktionssaal.
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